Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 09. September 2025

1.) Gegenstand und Geltungsbereich


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtlicheVertragsverhältnisse und Angebote von Suchflow S.R.L. (im Folgenden: „Suchflow“), welchediese als Online-Marketing-Agentur für Unternehmer (im Folgenden: „Kunde“) erbringt,sofern nicht in speziellen Bedingungen abweichende Regelungen getroffen werden, diesodann Vorrang genießen. Etwaig abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden geltennicht, soweit diese von Suchflow nicht ausdrücklich anerkannt werden. Sie gelten auch fürzukünftige Leistungen von Suchflow, auch wenn ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklichvereinbart wird. Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge zwischen Unternehmern imSinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen;Verbraucher sind von der Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. Soweit in EinzelfällenZweifel über die Eigenschaft als Unternehmer bestehen, ist der Kunde auf Verlangen vonSuchflow unverzüglich schriftlich nachzuweisen, dass er Unternehmer im Sinne des § 14BGB ist.


2.) Zustandekommen des Vertrages


2.1.) Angebote von Suchflow sind grundsätzlich freibleibend. Ein Vertrag zwischen Suchflowund dem Kunden kommt durch Zugang einer ausdrücklichen Auftragsbestätigung vonSuchflow oder durch die ausdrückliche Annahme des Angebots durch den Kundenzustande. Die Annahme kann erfolgen durch:

(a) schriftliche Unterzeichnung,

(b) E-Mail-Bestätigung,

(c) elektronisches Klicken/Bestätigen eines Angebots (Click-to-accept),

(d) durch Ausführung der ersten Leistung oder

(e) durch Zahlung einer in der Rechnung ausgewiesenen fälligen Vergütung.Soweit das Angebot auf diese AGB verweist, werden die AGB damit Vertragsbestandteil.Soweit ein Angebot Anlagen (z. B. „Anlage A – Leistungsbeschreibung“, „Anlage B –Kundendaten / Ausgangswerte“) enthält oder darauf verweist, werden diese Anlagen mitAnnahme des Angebots integraler Bestandteil des Vertrages. Insbesondere sind in Anlage Bdokumentierte Ausgangswerte (Baseline) und vereinbarte Messinstrumente (z. B. Semrush,Google Search Console) verbindlich für etwaige Erfolgskontrollen undGewährleistungsmechanismen.


2.2.) Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von Suchflow ausdrücklich schriftlichbestätigt werden.


2.3.) Bei Inhaberwechsel oder Veräußerung des Unternehmens des Kunden bleiben dieVertragsverhältnisse weiterhin bestehen, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklichvereinbart.


3.) Leistungsumfang


3.1.) Der konkrete Leistungsumfang sowie die durch den Kunden zu zahlenden Vergütungergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder dem Angebot von Suchflow. Istnach der individuellen Vereinbarung nicht ausdrücklich ein Erfolg geschuldet, erbringtSuchflow die vertraglich geschuldeten Leistungen als Dienstleistung.Soweit das Angebot nichts Abweichendes bestimmt, umfasst das Standard-Angebot eineInitialphase von sechs (6) Abrechnungszeiträumen (jeweils Vier-Wochen-Zeiträume;„Initialphase“). Während der Initialphase erbringt Suchflow die im Angebot und in Anlage Abeschriebenen Leistungen. Richtwerte / Leistungskennzahlen sind, sofern im Angebot oderin Anlage A genannt, kumulative Orientierungswerte. Berichte werden, sofern nicht imAngebot anders vereinbart, bis zum 15. Kalendertag des auf den Berichtszeitraum folgendenMonats übersandt.3.2.) Dem Kunden ist bekannt, dass die Webverzeichnisse, Suchmaschinenanbieter,Social-Media-Plattformen, Blogs und Portale nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigtsind, einzelne Webseiten und Inhalte aus ihrem System zu löschen oder denSuchalgorithmus oder das Suchergebnis zu ändern. Hierauf hat Suchflow keinerlei Einfluss.3.3.) Dem Kunden ist außerdem bekannt, dass Einträge bei Internetportalen grundsätzlichvon jedermann vorgenommen werden können. Dies steht außerhalb des Einflussbereichsvon Suchflow.3.4.) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Suchflow auf den Kunden alsReferenzkunden hinweisen kann. Diese Erlaubnis wirkt sich auch für die Zeit nachBeendigung des Vertrages fort. Sie kann vom Kunden durch schriftliche Mitteilung mit einerFrist von einem Monat für die Zukunft untersagt werden. Soweit Leistungen Hosting,Serverbetrieb, Domainregistrierung oder E-Mail-Services betreffen, sind diese nichtBestandteil der Standardleistungen und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Hostingist, soweit nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen, nicht in der Wartungsvergütungenthalten.3.5.) Erfolgsgarantie und Rücktrittsrecht3.5.1.) Soweit ein schriftliches Angebot oder eine Anlage ausdrücklich dasErfolgsversprechen „+50 % Seitenaufrufe binnen 180 Tagen oder Geld zurück“ (imFolgenden: „Garantie“) enthält, gelten die nachfolgenden Regeln. Die Garantie ist einergänzendes, ausdrücklich befristetes Leistungsversprechen; sie begründet keineweitergehenden Erfolgshaftungen. Die 180-tägige Messperiode (im Folgenden:„Messperiode“) beginnt erst mit dem sogenannten „Garantie-Start“, der als der späteste dernachstehenden Zeitpunkte definiert ist:(a) das offizielle Go-Live der im Angebot/Anlage B bezeichneten Domain/Website, oder(b) der Tag, an dem Suchflow vom Kunden schriftlich bestätigt, dass die Website die imAngebot/Anlage A vereinbarten Funktionalitäten erfüllt (Abnahme), oder(c) der Tag, an dem Suchflow vollständigen Lesezugriff auf das in Anlage B benannteMess-Account (z. B. Google Search Console, Google Analytics 4, PostHog oder das imAngebot vereinbarte Tool) erhalten hat und die Zugänge funktionsfähig sind.Fehlt vor dem Garantie-Start ein valider Baseline-Datensatz oder sind die Zugänge nichtverfügbar, so beginnt die Messperiode nicht früher; Verzögerungen durch den Kundenverschieben den Garantie-Start entsprechend.3.5.2.) Maßgeblich für die Erfolgsmessung sind die Pageviews gemäß dem im Angebotbenannten Analyse-Tool (z. B. Google Analytics 4, PostHog) oder Daten der Google SearchConsole. Als Referenzzeitraum (Baseline) gilt der in Anlage B dokumentierte Messzeitraumunmittelbar vor dem Garantie-Start; die Erfolgsprüfung erfolgt am Tag 180 ab Garantie-Start(Stichtag).3.5.3.) Voraussetzungen für das Entstehen eines Garantieanspruchs:(a) Der Kunde gewährt Suchflow binnen zehn (10) Werktagen nach Vertragsschlussvollständigen Lesezugriff auf den benannten Mess-Account und hält diesen Zugriff bis zumEnde der Messperiode aufrecht.(b) Während der Messperiode nimmt der Kunde keine unbegründeten technischenVeränderungen an der Website vor (z. B. Relaunch, Änderung der URL-Struktur,Domainwechsel). Werden derartige Änderungen dennoch vorgenommen, führt dies,vorbehaltlich einer schriftlichen Vereinbarung der Parteien, automatisch zur Aussetzung derlaufenden Messperiode ab dem Zeitpunkt der Änderung. Auf schriftlichen Antrag desKunden beginnt die Messperiode nach Beseitigung der maßgeblichen Auswirkungen derÄnderung ein einmaliger, nachträglicher Neustart: Die Messperiode startet dann ab demTag, an dem die Voraussetzungen des Garantie-Starts gemäß Ziffer 3.5.1 lit. a)–c) erneuterfüllt sind. Eine weitere Wiederholung (mehrfacher Neustart) bedarf einer gesondertenschriftlichen Vereinbarung. Suchflow ist berechtigt, notwendige Mehraufwände,Prüfungskosten und zusätzliche Leistungen gesondert in Rechnung zu stellen.(c) Der Kunde betreibt während der Messperiode keine bezahlten Traffic-Maßnahmen (z. B.Ads, gekaufte Links) oder legt solche Maßnahmen vorab schriftlich offen; die Auswirkungenbezahlter Kampagnen werden von der Messung ausgeschlossen.(d) Der Kunde erbringt alle von Suchflow geforderten Mitwirkungsleistungen (Freigaben,Inhalte, Rückmeldungen, Zugangsdaten) fristgerecht.Verletzt der Kunde diese Voraussetzungen, entfällt die Garantie.3.5.4.) Die Garantie gilt nicht, soweit Traffic-Veränderungen auf höhere Gewalt, wesentlicheAlgorithmus-Änderungen der Suchmaschinen, strafbare oder rechtswidrige HandlungenDritter, geplante oder ungeplante technische Ausfälle beim Hoster, Manipulation durch Dritte,saisonale Effekte, laufende sonstige Marketingkampagnen des Kunden oder sonstigeUmstände zurückzuführen sind, die nicht von Suchflow zu vertreten sind.3.5.5.) Erreicht die Domain die vereinbarte Steigerung von +50 % Pageviews bis Tag 180nicht, hat der Kunde binnen dreißig (30) Kalendertagen nach dem Stichtag schriftlichNachbesserung zu verlangen. Suchflow erstellt binnen vier (4) Wochen nach Zugang derNachbesserungsaufforderung einen konkreten, schriftlichen Maßnahmenplan und setzt diedarin bezeichneten, zumutbaren Korrekturmaßnahmen innerhalb weiterer acht (8) Wochenum.3.5.6.) Nach Ablauf des Nachbesserungszeitraums und sofern die vereinbarte Steigerungweiterhin nicht erreicht ist, kann der Kunde einmalig wählen zwischen:(a) Durchführung eines Gutachtens durch einen unabhängigen, gerichtlich zugelassenenWeb-Analytics-Sachverständigen (von Suchflow benannt; die Kosten trägt die unterliegendePartei; stellt das Gutachten eine Pflichtverletzung seitens Suchflow fest, trägt Suchflow dieGutachterkosten), oder(b) Rückvergütung in Höhe der vom Kunden tatsächlich für die Initialphase gezahltenNetto-Vergütungen (Summe der während der Initialphase an Suchflow gezahlten Entgelte,exklusive Drittkosten und exklusive einmaliger Setup-Pauschale).Weitergehende Rückzahlungs- oder Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweitnicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Suchflow vorliegt.3.5.7.) Jeder Garantieanspruch ist schriftlich innerhalb von 30 Kalendertagen nach demStichtag geltend zu machen; der Kunde hat die Einhaltung seiner Mitwirkungspflichten undalle relevanten Tatsachen zu belegen. Suchflow ist berechtigt, die relevanten Messzugängeund Daten zu prüfen; der Kunde hat hierfür die erforderlichen Zugänge und Informationenvollständig und unverzüglich bereitzustellen.3.5.8.) Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf Pageviews; sie umfasst nichtConversions, Umsätze, Rankings, Leads oder sonstige wirtschaftliche Kenngrößen, sofernnicht ausdrücklich im Angebot bezeichnet. Die Garantie ist nur durch eine schriftliche,ausdrückliche Aufnahme in das jeweilige Angebot wirksam; eine alleinige Darstellung aufder Website ohne vertragliche Bezugnahme begründet keine Leistungsverpflichtung.4.) Preise, VergütungDie vereinbarten Preise bzw. Vergütungen werden bei Auftragserteilung im Angebot bzw. inder Rechnung schriftlich festgehalten. Sämtliche Preisangaben verstehen sich nettozuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.Soweit im Angebot nicht anders ausgewiesen gelten folgende Standardkonditionen alsOrientierung und sind im Angebot gesondert zu bestätigen:(a) Einrichtungs-/Recherche-Pauschale: 499,00 EUR netto (jährlich; mit der erstenAbrechnung fällig).(b) Vergütung während der Initialphase: 599,00 EUR netto je Abrechnungszeitraum(Vier-Wochen-Zeitraum); sechs (6) Abrechnungszeiträume.(c) Vergütung nach Abschluss der Initialphase (automatische Fortführung in dieWartungs-/Betreuungsphase): 159,00 EUR netto je Abrechnungszeitraum, sofern imAngebot nicht anders ausgewiesen.Etwaige Preiserhöhungen sind dem Kunden schriftlich oder in Textform mitzuteilen.5.) Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung5.1.) Einrichtungsgebühren sind bei Abschluss des Vertrages fällig, sofern sie im Angebotvereinbart sind. Periodisch wiederkehrende Gebühren sind jeweils zu Beginn desAbrechnungszeitraums (Vier-Wochen-Zeitraum) fällig. Aufgrund der Vorleistungspflicht desKunden kann Suchflow einen Beginn der Dienstleistung bis zum Ausgleich sämtlicher fälliggewordenen Rechnungen verweigern.5.2.) Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, sind wiederkehrendeVergütungen jeweils im Voraus und spätestens bis zum dritten Werktag des jeweiligenAbrechnungszeitraums ohne Abzug zu zahlen. Einmalige Einrichtungsgebühren sind beiVertragsbeginn fällig. Rechnungen sind innerhalb von drei (3) Werktagen nach Zugang ohneAbzug zu begleichen, sofern das Angebot nichts anderes festlegt.5.3.) Der Kunde kommt automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wennder Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der Rechnung auf demKonto von Suchflow gutgeschrieben ist. Eine Rechnung, die per E-Mail oder im Inland durchdie Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen. DemKunden steht es frei, einen späteren Zeitpunkt der Zustellung nachzuweisen.5.4.) Für den Zahlungsverzug gelten, sofern nicht vorliegend, anders bestimmt, ergänzenddie gesetzlichen Bestimmungen.5.5.) Gerät der Kunde mit Zahlungen in Rückstand (z. B. mit zwei oder mehr fälligenAbrechnungszeiträumen) oder kündigt er eine generelle Zahlungsverweigerung an, so kannSuchflow nach eigener Wahl einige zukünftige oder die gesamten während der aktuellenMindestvertragslaufzeit noch anfallenden Vergütungen sofort fällig stellen und geschuldeteDienste zurückbehalten. Das Zurückbehaltungsrecht steht Suchflow in diesem Fall bis zurBegleichung der fälligen und fällig gestellten Forderungen zu. Alle damit verbundenenKosten sind vom Kunden zu tragen. Die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt nach §§ 323, 324BGB sowie auf Schadensersatz bleiben unberührt.5.6.) Bei einem Rückstand von zwei oder mehr Abrechnungszeiträumen oder einergenerellen Zahlungsverweigerung ist Suchflow berechtigt, den Vertrag mit dem Kundenfristlos zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen. Die Höhe desSchadensersatzanspruchs für entgangenen Gewinn wird mit 70 % der bis zum Ende deraktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Vergütungen pauschaliert, sofern diesernicht bereits zuvor dem Kunden gegenüber gemäß Ziffer 5.5. fällig gestellt wurde. DemKunden steht es frei, nachzuweisen, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schadenentstanden ist.5.7.) Die unter Ziffer 5.5. erwähnten Rechtsfolgen hinsichtlich der Fälligstellung und desZurückbehaltungsrechts gelten auch für den Fall, dass der Kunde Widerspruch gegenvereinbarte Lastschriften erhebt.5.8.) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigfestgestellten Forderungen zulässig, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.5.9.) Wird dem Kunden nach Vertragsabschluss eine vom Vertrag abweichendeRatenzahlungsmöglichkeit gewährt, gilt diese nur so lange, wie der Kunde nicht mehr alseine Woche mit der Zahlung einer Rate ganz oder teilweise im Rückstand ist. In diesem Fallwird der gesamte gestundete Betrag auf einmal fällig. Die ursprünglich durch den Verzugentstandenen Schadenspositionen (Verzugszinsen, Mahngebühren, Rechtsanwaltskosten)bleiben im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung unberührt, sofern nicht ausdrücklich eineabweichende Regelung vereinbart wurde.5.10.) Die Aufrechnung des Zahlungsanspruchs mit Gegenforderungen des Kunden ist nurinsoweit zulässig, wenn diese von Suchflow als bestehend und fällig anerkannt oderrechtskräftig festgestellt werden.5.11.) Eine Abtretung oder sonstige Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesemVertrag durch den Kunden an Dritte erfordert die vorherige ausdrückliche Zustimmung vonSuchflow.6.) Vertragslaufzeit und Kündigung6.1.) Die mit Suchflow vereinbarten Verträge und Aufträge werden, sofern nichtsAbweichendes ausdrücklich vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen und habeneine vereinbarte Mindestvertragslaufzeit sowie eine Kündigungsfrist.6.2.) Die Mindestvertragslaufzeit beläuft sich regulär auf sechs (6) Abrechnungszeiträume(Vier-Wochen-Zeiträume) (Initialphase), sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich eineabweichende Vereinbarung hinsichtlich der Laufzeit getroffen worden ist. Die ordentlicheKündigung während der Initialphase ist ausgeschlossen, soweit im Angebot nichtausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist.6.3.) Kündigt der Kunde nicht spätestens zum Ablauf der Initialphase schriftlich, geht derVertrag automatisch in die Betreuungs-/Wartungsphase über. In der Wartungsphase ist dieordentliche Kündigung mit einer Frist von einem (1) Abrechnungszeitraum zum Ende desjeweils laufenden Abrechnungszeitraums möglich, sofern im Angebot nicht abweichendgeregelt. Bei vorzeitiger, nicht gerechtfertigter Beendigung durch den Kunden bleibenetwaige vergütungsrechtliche Ansprüche von Suchflow für die noch bis zum Ende dervereinbarten Mindestlaufzeit anfallenden Entgelte unberührt, soweit die Beendigung durchein Verschulden des Kunden bewirkt wurde oder diesem nicht ein wichtiger Grund zurKündigung zusteht.6.4.) Sofern während der Vertragslaufzeit eine einvernehmliche Änderung derursprünglichen Vertragskonditionen (z. B. in Form eines Upgrades) vorgenommen wird,beginnt die in diesem Änderungsvertrag oder Angebot vereinbarte Mindestvertragslaufzeitab dem Zeitpunkt der Änderung einheitlich für den ursprünglichen und den abgeändertenVertragsinhalt.6.5.) Als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine außerordentliche Kündigung wird neben den in§ 626 BGB genannten Voraussetzungen vereinbart, dass zusammen mit derKündigungserklärung eine ausführliche, schriftliche Begründung zu erfolgen hat. Die fristloseKündigung ist unwirksam, sofern überhaupt keine oder eine Begründung angegeben wird,welche keinen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB darstellt. Das spätereNachschieben von anderen Kündigungsgründen wird dabei ausgeschlossen. Sofern dieaußerordentliche bzw. fristlose Kündigung mit einer oder mehreren Pflichtverletzungen deranderen Partei begründet werden soll, wird als weitere Wirksamkeitsvoraussetzung dervorherige fruchtlose Ablauf einer angemessenen Frist vorausgesetzt.6.6.) Dem Kunden steht im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht mit einerFrist von einem Abrechnungszeitraum zum Ende des der Wirksamkeit der Preiserhöhungvorangehenden Abrechnungszeitraums zu. Auf dieses Recht wird der Kunde mit derPreiserhöhung auch noch einmal hingewiesen.6.7.) Hat der Kunde eine Ads-Kampagne oder andere Leistungen bei Suchflow gebucht, imRahmen derer gegebenenfalls auch eine Vergütung an Dritte (zum Beispiel 3viertel3 GmbH)zu zahlen ist, gilt Folgendes: Kann aus Gründen, die Suchflow nicht zu vertreten hat(Webseitenprobleme, Verbindungsprobleme etc.), die Drittleistung nicht erbracht werden, hatdies keinen Einfluss auf die Verpflichtung des Kunden, an Suchflow die vereinbarteVergütung zu zahlen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde eine Drittleistung stopptoder pausiert (zum Beispiel Ads-Kampagne): Auch dies entbindet den Kunden nicht von derZahlungspflicht für die vereinbarten Vergütungen gegenüber Suchflow.7.) Erfüllung7.1.) Es steht im Ermessen von Suchflow, zur Ausführung ihrer vertraglichenDienstleistungen Dritte heranzuziehen bzw. diese mit der Erfüllung einzelner oder allervertraglichen Pflichten zu betrauen; soweit der Einsatz von Dritten den Charakter oder dieVertraulichkeit der Leistung berührt, wird Suchflow den Kunden vorab informieren und fallserforderlich dessen Zustimmung einholen.7.2.) Suchflow erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen grundsätzlich mindestenseinmal während der jeweiligen Vertragsperiode, sofern nicht im Vertrag eine anderweitigeRegelung getroffen wurde. Den jeweiligen Zeitpunkt bestimmt Suchflow nach freiemErmessen. Dieser Zeitpunkt ist unabhängig von der im Vertrag vereinbarten Vergütung.Einmalige Dienstleistungen zu Beginn des Projekts erfolgen im Falle einerVertragsverlängerung nicht noch einmal.7.3.) Bei Eintreten höherer Gewalt, Arbeitskonflikten, Naturkatastrophen undTransportsperren sowie sonstigen Umständen, die außerhalb der Einflussmöglichkeit vonSuchflow liegen und eine Leistung beeinträchtigen, ist Suchflow für die Dauer desHindernisses von der Leistungsverpflichtung entbunden.7.4.) Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nichtordnungsgemäß und kann Suchflow aufgrund dessen ihren Diensten nicht nachkommen, istSuchflow für die Dauer der fehlenden Mitwirkung von der Erfüllung befreit. Die vom Kundenbenötigten Zugangsdaten (CMS, Google Search Console, Analytics, GoogleUnternehmensprofil etc.) sind Suchflow spätestens binnen fünf (5) Werktagen nachVertragsschluss vollständig zu übermitteln. Verzögerungen berechtigen Suchflow zurangemessenen Fristverlängerung und zur Berechnung zusätzlicher Aufwände.7.5.) Suchflow informiert den Kunden über die durchgeführten Dienstleistungen perE-Mail-Bericht oder auf dem vertraglich vereinbarten Kommunikationsweg. Darüber hinausist Suchflow nicht zu einem gesonderten weiteren Bericht verpflichtet. Im Falle desZahlungsverzugs kann Suchflow die Zusendung der Berichte aussetzen, bis der Kunde denoffenen Rechnungsbetrag ausgeglichen hat.7.6.) Sofern der Kunde Suchflow als Agentur beauftragt, Mitgliedskonten bei anderenInternetportalen für den Kunden zu eröffnen, treffen die unmittelbaren Rechtsfolgen dieserAnmeldung den Kunden. Suchflow kann diesbezüglich sowohl in offener wie auch inverdeckter Stellvertretung für den Kunden auftreten und Verträge zur Eröffnung der Kontenabschließen.8.) Haftung8.1.) Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Suchflow, gleich aus welchemRechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, desKörpers oder der Gesundheit und/oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigenPflichtverletzung durch Suchflow oder bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung dieordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf derenEinhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte wesentliche Vertragspflichten /Kardinalpflichten). Auch Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind von dieserHaftungsbeschränkung nicht berührt.8.2.) Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist aufden vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobeFahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit gehaftet wird.8.3.) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehendenRegelungen nicht verbunden.8.4.) Soweit die Haftung von Suchflow ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch fürdie persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter undErfüllungsgehilfen.8.5.) Suchflow haftet ebenfalls nicht für Daten- und Programmverluste, sofern diese nichtmindestens grob fahrlässig von Suchflow verschuldet worden sind und/oder der Kunde derihm obliegenden Pflicht von regelmäßigen Sicherungskopien nicht nachgekommen ist.8.6.) Sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab demgesetzlichen Verjährungsbeginn. Von dieser Verjährungsverkürzung nicht umfasst sindSchadensersatzansprüche für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit und Schadensersatzansprüche aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicherPflichtverletzungen. Auch die gesetzlichen Vorschriften über die entstehungs- oderkenntnisunabhängige Verjährung bleiben unberührt.8.7.) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Erstellung bzw. Entfernung oderauch Nichtentfernung eines Backlinks, der auf eine Internetseite des Kunden verweist, imfreien Ermessen von Suchflow erfolgt. Ein etwaig vereinbarter Backlinkaufbau erfolgt dabeistets über die vereinbarte Vertragslaufzeit verteilt. Eine ständige Verfügbarkeit derBacklinkschaltung wird ausdrücklich nicht gewährleistet. Suchflow steht es außerdem frei,während der Vertragslaufzeit und auch nach Vertragsbeendigung die geschalteten Backlinksbestehen zu lassen, sie sukzessive oder mit einem Mal zu löschen. Dementsprechend kanndie Abbauphase bereits vor dem Ende der Vertragslaufzeit beginnen und/oder über dasEnde der Vertragslaufzeit hinaus andauern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Löschungeinzelner oder sämtlicher Backlinks.9.) Pflichten des Kunden (Mitwirkungspflichten) und Haftungsfreistellung9.1.) Bei der Kommunikation zwischen dem Kunden und Suchflow gelten die im Namen desKunden auftretenden Ansprechpartner als berechtigt, Erklärungen für den Kundenabzugeben und entgegenzunehmen.9.2.) Der Kunde ist verpflichtet, alle durch Suchflow erstellten Leistungen sowievorgeschlagenen oder angeratenen Maßnahmen auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen.Dies gilt auch für PR und weitere Veröffentlichungen sowie Publikationen, die durchSuchflow im Auftrag des Kunden erbracht werden. Insbesondere gilt dies im Hinblick aufUrheber-, Jugendschutz-, Telemedien-, Presserecht und das Recht am eigenen Bild. DerKunde stellt Suchflow diesbezüglich von jeglichen Ansprüchen frei, die darauf beruhen, dassdie aufgeführten Dienstleistungen Rechtsverstöße umfassen oder mit Rechten Dritterbelastet sind, und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten.9.3.) Der Kunde ist verpflichtet, Suchflow zur Erbringung der vertraglichen Leistungen allenotwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert auf relevanteUmstände hinzuweisen, die Suchflow unbekannt sind. Es besteht jedoch keine Verpflichtungvon Suchflow, die Richtigkeit der vom Kunden angegebenen Informationen zu prüfen, z. B.hinsichtlich der Angaben über sein bestehendes EDV-System, beabsichtigteHardware-Umstellungen,-Erweiterungen oder weitere web- und hardwaretechnischeAspekte.9.4.) Im Rahmen der Mitwirkungspflicht hat der Kunde Suchflow grundsätzlich auchunmittelbaren Zugang zu den von Suchflow zu bearbeitenden Internetseiten,Content-Management-Systemen und/oder Shopsystemen zu gewähren. Sollte der Kundedie Bereitstellung dieser Zugangsdaten nicht wünschen, kann er die von Suchflowempfohlenen Änderungen auch selbst einpflegen. Eine Minderung des vom Kunden zuzahlenden Entgelts ist damit nicht verbunden.9.5.) Der Kunde hat Rügen wegen vermeintlich mangelhafter oder nicht fristgemäßerbrachter Dienstleistungen unverzüglich nach Erbringung bzw. nach Überschreiten desFälligkeitszeitpunkts schriftlich mit einer ausführlichen Dokumentation und Begründung zuerheben. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Rüge, so gilt die Dienstleistung alsgenehmigt. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung Programme, Daten und Datenträgervollständig zu sichern.10.) Eigentumsrecht, Urheberschutz, Nutzungsrechte10.1.) Bei den von Suchflow erstellten Leistungen wie Texten, Programmierungen,Veröffentlichungen etc. handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke.Rechtsinhaber ist Suchflow. Alle mit den erbrachten Leistungen von Suchflowzusammenhängenden urheberrechtlich geschützten einfachen Nutzungsrechte gehen nurinsoweit auf den Kunden über, als der Zweck und die Dauer des Vertrages dies imräumlichen, zeitlichen und inhaltlichen Umfang erfordern.10.2.) Für die Nutzung von Leistungen von Suchflow, die über den ursprünglich vertraglichvereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist, unabhängig davon, ob dieseLeistungen urheberrechtlich geschützt sind, die ausdrückliche Zustimmung von Suchflowerforderlich. Dafür steht Suchflow und dem Urheber eine gesonderte angemesseneVergütung zu.10.3.) Die Nutzungsrechte gehen ferner erst dann auf den Kunden über, wenn dieser seinergesamten Zahlungsverpflichtungen gegenüber Suchflow ordnungsgemäß nachgekommenist. Bei Eintritt des Zahlungsverzuges steht Suchflow insoweit ein Zurückbehaltungsrecht zu.Des Weiteren sind sämtliche gelieferte Dienstleistungen und Waren bis zur vollständigenBezahlung Eigentum von Suchflow.10.4.) Der Kunde ist bis zum Übergang der Nutzungsrechte zur Nutzungsunterlassungverpflichtet.10.5.) Ausschließlich der Kunde ist für den Inhalt seiner Webpräsenzen (wie z. B. Webseite,Facebook-Profil, Portale usw.) verantwortlich. Für Software dritter Hersteller gelten derenNutzungsbedingungen. Der Lizenzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Hersteller unddem Kunden geschlossen. Sofern einer Übertragung der Nutzungsrechte auf den KundenDrittschutzrechte entgegenstehen, hat Suchflow den Kunden unverzüglich nachKenntniserlangung zu benachrichtigen. Dieser hat sodann unverzüglich über die weitereDurchführung des Vertrages zu entscheiden. Ein Erwerb von Nutzungsrechten Dritter erfolgtim Namen und auf Rechnung des Kunden.11.) Geheimhaltungs- und Aufbewahrungsverpflichtungen11.1.) Der Kunde hat alle ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenenGeschäftsvorgänge von Suchflow insbesondere Informationen über die verwendetenTechniken, Anwendungen, Prozesse zur Leistungserbringung sowie die allgemeineVorgehensweise oder die Korrespondenz mit Suchflow streng vertraulich zu behandeln.Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus. Bei all diesen im Rahmen desVertragsverhältnisses bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen und Datenhandelt es sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Sinne des § 17 UWG), derenWeitergabe an Dritte nicht erlaubt ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringerenSchadens vorbehalten; Suchflow bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.11.2.) Suchflow ist, sofern keine entgeltliche Archivierungsvereinbarung mit dem Kundengetroffen ist, nicht verpflichtet, die von ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstelltenund gespeicherten Daten nach dessen Beendigung aufzubewahren und herauszugeben.11.3.) Vertragsstrafe bei Verletzung der Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsverpflichtungen11.3.1.) Für den Fall schuldhafter, leicht fahrlässiger Verletzung der in Ziffer 11 geregeltenGeheimhaltungs- und Vertraulichkeitsverpflichtungen ist eine pauschale Vertragsstrafe inHöhe von drei (3) Abrechnungszeiträumen des Kunden, mindestens jedoch EUR 5.000,00,fällig.11.3.2.) Für den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der in Ziffer 11geregelten Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsverpflichtungen beträgt die VertragsstrafeEUR 25.000,00.11.3.3.) Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden, nachgewiesenen Schadensbleibt Suchflow vorbehalten; die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen höherennachgewiesenen Schaden angerechnet. Der Anspruch auf Unterlassung bleibt unberührt.11.3.4.) Die Vertragsstrafe ist binnen vierzehn (14) Kalendertagen nach Zugang einerschriftlichen Zahlungsaufforderung fällig. Suchflow kann neben der Vertragsstrafeeinstweilige Maßnahmen (Unterlassungsanspruch) geltend machen.11.3.5.) Die Regelungen zur Vertragsstrafe gelten nicht, sofern die Verletzung derVertraulichkeit auf Gründe zurückzuführen ist, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten derverletzenden Partei liegen (z. B. rechtswidriger Zugriff Dritter), es sei denn, die verletzendePartei hat Schutzpflichten grob verletzt.11.4.) Sofortmaßnahmen, Melde- und Mitwirkungspflicht11.4.1.) Erkennt eine Partei eine tatsächliche oder drohende Verletzung der Vertraulichkeit,so hat sie die andere Partei unverzüglich schriftlich zu informieren und alle zumutbarenMaßnahmen zur Schadensabwehr zu treffen.11.4.2.) Die verletzende Partei hat auf Verlangen von Suchflow unverzüglich umfassendschriftlich darzulegen, welche Daten betroffen sind, welche Umstände zur Verletzung geführthaben und welche Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergriffen wurden.11.4.3.) Soweit für die Feststellung der Ursache oder der Schadenshöhe ein externerSachverständiger erforderlich wird, können die Parteien vereinbaren, dass dessen Kostenim Verhältnis des Ergebnisses getragen werden (Verlierer trägt die Kosten), andernfallsgelten die gesetzlichen Regelungen.12.) DatenschutzSuchflow verpflichtet sich zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne desDatenschutzrechts. Suchflow ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten imRahmen der Durchführung eines Auftrags selbst oder durch Dritte, derer sie sich zurErfüllung von Dienstleistungen bedient, zu verarbeiten. Der Kunde erklärt sich damiteinverstanden, dass Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht undim Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden dürfen, soweit dies zurVertragserfüllung erforderlich ist. Insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für dieAnmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und Listennotwendig sind, kann eine Weitergabe erfolgen, wobei diese Informationen anschließendöffentlich werden können. Suchflow übernimmt für Datenschutzverletzungen, die durchgewaltsamen oder illegalen Zugriff Dritter verursacht werden, keine Haftung, es sei denn,Suchflow trifft ein Verschulden.Soweit Suchflow personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen dieParteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Suchflow trifftdie erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen und meldet dem KundenVerletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens binnen 48Stunden nach Kenntnis.13.) Nennung als Referenzkunde/VerlinkungIst zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, ist Suchflowberechtigt, den Kunden im Rahmen der Referenzwerbung zu nennen und, sofern Suchflowmit Arbeiten an der Website des Kunden betraut ist, auf der Website des Kunden einen Linkzur Suchflow-Website auf für den Kunden zumutbare Art und Weise einzubauen. Der Kundekann dieser Nennung und/oder der Verlinkung jederzeit widersprechen.14.) Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel14.1.) Auf die vorliegenden Bestimmungen findet ausschließlich deutsches RechtAnwendung. Dies gilt unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts. Soweit der KundeKaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtlichesSondervermögen ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand Zwickau; in allen übrigen Fällengelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Abweichende einzelvertragliche Gerichtsstände sindnur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.14.2.) Suchflow behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern; Änderungen werden demKunden mindestens vier (4) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.Widerspricht der Kunde der Änderung binnen vier (4) Wochen, gelten die ursprünglichenAGB weiter; Suchflow ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltungeiner Frist von einem Abrechnungszeitraum zu beenden. Die jeweils aktuelle Version derAGB ist unter https://www.suchflow.de/agb einsehbar. Der Kunde, in dessen laufendesVertragsverhältnis die AGB bereits eingeführt sind, wird von Suchflow über die Änderung derAGB informiert, z. B. per E-Mail. Sollte der Kunde in einem solchen Fall den Änderungennicht innerhalb eines Monats widersprechen, gelten die AGB in ihrer veränderten Fassungals zur Kenntnis genommen und genehmigt.14.3.) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung imRahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon dieWirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

1. Gegenstand und Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse von Suchflow SEO Harting (im Folgenden: „Suchflow“), welche diese als Online Marketing-Agentur für Unternehmer (im Folgenden: ,,Kunde“) erbringt, sofern nicht in speziellen Bedingungen abweichende Regelungen getroffen werden, die sodann Vorrang genießen. Etwaig abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, soweit diese von Suchflow nicht ausdrücklich anerkannt werden. Sie gelten auch für zukünftig Leistungen von Suchflow, auch wenn ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB). 2. Zustandekommen des Vertrages 2.1 Angebote von Suchflow sind grundsätzlich freibleibend. Ein Vertrag zwischen Suchflow und dem Kunden kommt durch Zugang einer ausdrücklichen Auftragsbestätigung von Suchflow oder dem Erhalt der Zugangsdaten für das Kundenmenü zustande. 2.2 Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von Suchflow ausdrücklich bestätigt werden. 2.3 Bei Inhaberwechsel oder Veräußerung des Unternehmens des Kunden bleiben die Vertragsverhältnisse weiterhin bestehen, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart. 3. Leistungsumfang 3.1 Der konkrete Leistungsumfang sowie die durch den Kunden zu zahlenden Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, Dienstleistungsvertrag oder dem Angebot von Suchflow. Ist nach der individuellen Vereinbarung nicht ausdrücklich ein Erfolg geschuldet, erbringt Suchflow die vertraglich geschuldeten Leistungen als Dienstleistung. 3.2 Dem Kunden ist bekannt, dass die Webverzeichnisse, Suchmaschinenanbieter, Social Media Plattformen, Blogs und Portale nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Webseiten und Inhalte aus ihrem System zu löschen oder den Suchalgorithmus oder das Suchergebnis zu ändern. Hierauf hat Suchflow keinerlei Einfluss. 3.3 Dem Kunden ist außerdem bekannt, dass Einträge bei Internetportalen grundsätzlich von jedermann erfolgen können. Dies steht außerhalb des Einflussbereichs von Suchflow. 3.4 Der Kunde ist damit einverstanden, dass Suchflow auf den Kunden als Referenzkunden hinweisen kann. Diese Erlaubnis wirkt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages fort, kann dann jedoch durch den Kunden schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Frist mit Wirkung für die Zukunft untersagt werden. 4. Preise, Vergütung Die vereinbarten Preise bzw. Vergütungen werden bei Auftragserteilung schriftlich festgehalten. Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Etwaige Preiserhöhungen sind dem Kunden schriftlich oder in Textform mitzuteilen. 5. Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung 5.1 Einrichtungsgebühren sind bei Abschluss des Vertrages fällig. Periodisch wiederkehrende Gebühren sind Jeweils zu Beginn der Periode fällig. Aufgrund der Vorleistungspflicht des Kunden kann Suchflow einen Beginn der Dienstleistung bis zum Ausgleich sämtlicher fällig gewordenen Rechnungen verweigern. 5.2 Rechnungen von Suchflow sind ohne Abzug sofort fällig. Suchflow ist jederzeit berechtigt, einzelne Zahlarten zusätzlich anzubieten oder nicht mehr fortzuführen. Einer solchen Änderung der Zahlungsmodalitäten kann der Kunde nur dann widersprechen, wenn ihm die Zahlung auf Rechnung von Suchflow verwehrt wird. Rechnungen von Suchflow gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Rechnung widerspricht. Einwendungen des Kunden gegen die jeweilige Rechnung sind nach Ablauf der Widerspruchsfrist ausgeschlossen. Der Kunde wird mit der Zusendung der Rechnung auf diese Folge noch einmal hingewiesen. 5.3 Der Kunde kommt automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der Rechnung auf dem Konto von Suchflow gutgeschrieben ist. Eine Rechnung, die per E-Mail oder im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen. Dem Kunden steht es frei, einen späteren Zeitpunkt der Zustellung nachzuweisen. 5.4 Für den Zahlungsverzug gelten, sofern nicht vorliegend anders bestimmt, ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen. 5.5 Gerät der Kunde mit zwei oder mehr Monatsbeiträgen in Rückstand, oder kündigt er eine generelle Zahlungsverweigerung an, so kann Suchflow nach eigener Wahl einige zukünftige oder die gesamten während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträgen sofort fällig stellen und geschuldete Dienste zurückbehalten. Das Zurückbehaltungsrecht steht Suchflow in diesem Fall bis zur Begleichung der fälligen und fällig gestellten Forderungen zu. Alle damit verbundenen Kosten sind vom Kunden zu tragen. Die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt nach §§ 323, 324 BGB sowie auf Schadensersatz bleiben unberührt. 5.6 Bei einem Rückstand von zwei oder mehr Monatsbeiträgen oder einer generellen Zahlungsverweigerung ist Suchflow berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen und Schadensersatz verlangen. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs für entgangenen Gewinn wird mit 70% der gesamten während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträge pauschaliert, sofern dieser nicht bereits zuvor dem Kunden gegenüber gemäß Ziffer 5.5 fällig gestellt wurde. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. 5.7 Die unter 5.5 erwähnten Rechtsfolgen hinsichtlich der Fälligstellung und des Zurückbehaltungsrechts gelten auch für den Fall, dass der Kunde Widerspruch gegen vereinbarte Lastschriften erhebt. 5.8 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. 5.9 Wird dem Kunden nach Vertragsabschluss eine vom Vertrag abweichende Ratenzahlungsmöglichkeit gewährt, gilt diese nur so lange, wie der Kunde nicht mehr als eine Woche mit der Zahlung einer Rate ganz oder teilweise im Rückstand ist. In diesem Fall wird der gesamte gestundete Betrag auf einmal fällig. Die ursprünglich durch den Verzug entstandenen Schadenspositionen (Verzugszinsen, Mahngebühren, Rechtsanwaltskosten) bleiben im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung unberührt, sofern nicht ausdrücklich eineabweichende Regelung vereinbart wurde. 5.10 Die Aufrechnung des Zahlungsanspruchs mit Gegenforderungen des Kunden ist nur insoweit zulässig, wenn diese von Suchflow als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt werden. 5.11 Eine Abtretung oder sonstige Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden an Dritte erfordert die vorherige ausdrückliche Zustimmung von Suchflow. 6. Vertragslaufzeit und Kündigung 6.1 Die mit Suchflow vereinbarten Dienstverträge werden, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart ist, auf unbestimmte Zeitgeschlossen und haben eine vereinbarte Mindestvertragslaufzeit sowie eine Kündigungsfrist. 6.2 Die Mindestvertragslaufzeit beläuft sich regulär auf 6 Monate, sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung hinsichtlich der Laufzeit getroffen worden ist. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Ablauf der Jeweiligen Vertragslaufzeit, sofern es mit dem Kunden nicht ausdrücklich zu einer anderen Vereinbarung gekommen ist. Das Recht zur außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Suchflow ist insbesondere berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung von Suchflow nicht nachkommt. Für die außerordentliche / fristlose Kündigung gelten im Übrigen die Regelungen in Nr. 6.5. 6.3 Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um 6 Monate, oder – sofern eine längere Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden ist, um den Zeitraum dieser verlängerten Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigung hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen. Die elektronische Form (§ 126a BGB) ist ausgeschlossen. 6.4 Sofern während der Vertragslaufzeit eine einvernehmliche Änderung der ursprünglichen Vertragskonditionen (z.B. in Form eines Upgrades) vorgenommen wird, beginnt die in diesem Änderungsvertrag vereinbarte Mindestvertragslaufzeit ab dem Zeitpunkt der Änderung einheitlich für den ursprünglichen und den abgeänderten Vertragsinhalt. 6.5 Als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine außerordentliche Kündigung wird neben den in § 626 BGB genannten Voraussetzungen vereinbart, dass zusammen mit der Kündigungserklärung eine ausführliche schriftliche Begründung zu erfolgen hat. Die fristlose Kündigung ist unwirksam, sofern überhaupt keine oder eine Begründung angegeben wird, welche keinen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB darstellt. Das spätere Nachschieben von anderen Kündigungsgründen wird dabei ausgeschlossen. Sofern die außerordentliche bzw. fristlose Kündigung mit einer oder mehreren Pflichtverletzungen der anderen Partei begründet werden soll, wird als weitere Wirksamkeitsvoraussetzung der vorherige fruchtlose Ablauf einer angemessenen Frist vorausgesetzt. 6.6 Dem Kunden steht im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des der Wirksamkeit der Preiserhöhung vorangehenden Monats zu. Auf dieses Recht wird der Kunde mit der Preiserhöhung auch noch einmal hingewiesen. 6.7 Hat der Kunde eine Ads-Kampagne oder andere Leistungen bei Suchflow gebucht, im Rahmen derer gegebenenfalls auch eine Vergütung an Dritte (zum Beispiel 3viertel3 GmbH) zu zahlen ist, gilt Folgendes: Kann aus Gründen, die Suchflow nicht zu vertreten hat (Webseitenprobleme, Verbindungsprobleme, etc.), die Drittleistung nicht erbracht werden, hat dies keinen Einfluss auf die Verpflichtung des Kunden, an Suchflow die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde eine Drittleistung stoppt oder pausiert (zum Beispiel Ads Kampagne): Auch dies entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht für die vereinbarten Beiträge gegenüber Suchflow. 7. Erfüllung 7.1 Es steht im Ermessen von Suchflow, zur Ausführung ihrer vertraglichen Dienstleistungen Dritte heranzuziehen bzw. diese mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu betrauen. 7.2 Suchflow erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen grundsätzlich mindestens einmal während der jeweiligen Vertragsperiode, sofern nicht im Vertrag eine anderweitige Regelung getroffen wurde. Den jeweiligen Zeitpunkt bestimmt Suchflow nach freiem Ermessen. Dieser Zeitpunkt ist unabhängig von dem monatlich fälligen Beitrag des Kunden. Einmalige Dienstleistungen zu Beginn des Projekts erfolgen im Falle einer Vertragsverlängerung nicht noch einmal. 7.3 Bei Eintreten einer höheren Gewalt, Arbeitskonflikten, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstigen Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von Suchflow liegen und eine Leistung beeinträchtigen, ist Suchflow für die Dauer des Hindernisses von der Leistungsverpflichtung entbunden. 7.4 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß und kann Suchflow aufgrund dessen ihren davon betroffenen Diensten nicht nachkommen, ist Suchflow für die Dauer der fehlenden Mitwirkung von der Erfüllung befreit. 7.5 Suchflow informiert den Kunden über die durchgeführten Dienstleistungen innerhalb des passwortgeschützten Kundenmenüs oder durch Zusendung per E-Mail-Bericht. Darüber hinaus ist Suchflow nicht zu einem gesonderten Bericht über die erfolgten Maßnahmen verpflichtet. Im Falle des Zahlungsverzugs kann Suchflow den Zugriff auf das Kundenmenü sperren, sowie die Zusendung des Berichts aussetzen, bis der Kunde den offenen Rechnungsbetrag ausgeglichen hat. 7.6 Sofern der Kunde Suchflow als Agentur beauftragt, Mitgliedskonten bei anderen Internetportalen für den Kunden zu eröffnen, treffen die unmittelbaren Rechtsfolgen dieser Anmeldung den Kunden. Suchflow kann diesbezüglich sowohl in offener wie auch in verdeckter Stellvertretung für den Kunden auftreten und Verträge zur Eröffnung der Konten abschließen. 8. Haftung 8.1 Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden gegen Suchflow – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Suchflow oder bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte wesentliche Vertragspflichten / Kardinalpflichten). Auch Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind von dieser Haftungsbeschränkung nicht berührt. 8.2 Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. 8.3 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 8.4 Soweit die Haftung von Suchflow ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 8.5 Suchflow haftet ebenfalls nicht für Daten und Programmverluste, sofern diese nicht mindestens grob fahrlässig von Suchflow verschuldet worden sind und/oder der Kunde der ihm obliegenden Pflicht von regelmäßigen Sicherungskopien nicht nachgekommen ist. 8.6 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Von dieser Verjährungsverkürzung nicht umfasst sind Schadensersatzansprüche für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen. Auch die gesetzlichen Vorschriften über die entstehungs- oder kenntnisunabhängige Verjährung bleiben unberührt. 8.7 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Erstellung bzw. Entfernung oder auch Nichtentfernung eines Backlinks, der auf eine Internetseite des Kunden verweist, im freien Ermessen von Suchflow erfolgt. Ein etwaig vereinbarter Backlinkaufbau erfolgt dabei stets über die vereinbarte Vertragslaufzeit verteilt. Eine ständige Verfügbarkeit der Backlinkschaltung wird ausdrücklich nicht gewährleistet. Suchflow steht es außerdem frei, während der Vertragslaufzeit und auch nach Vertragsbeendigung die geschalteten Backlinks bestehen zu lassen, sie sukzessive oder mit einem Mal zu löschen. Dementsprechend kann die Abbauphase bereits vor dem Ende der Vertragslaufzeit beginnen und/oder über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus andauern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Löschung einzelner oder sämtlicher Backlinks. 9. Pflichten des Kunden (Mitwirkungspflichten) und Haftungsfreistellung 9.1 Bei der Kommunikation zwischen dem Kunden und Suchflow gelten die im Namen des Kunden auftretenden Ansprechpartner als berechtigt, Erklärungen für den Kunden abzugeben und entgegenzunehmen. 9.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle durch Suchflow erstellten Leistungen sowie vorgeschlagenen oder angeratenen Maßnahmen auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Dies gilt auch für PR und weitere Veröffentlichungen sowie Publikationen, die durch Suchflow im Auftrag des Kunden erbracht werden. Insbesondere gilt dies im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz-, Teledaten-, Presserecht und das Recht am eigenen Bild. Der Kunde stellt Suchflow diesbezüglich von jeglichen Ansprüchen frei, die darauf beruhen, dass die aufgeführten Dienstleistungen Rechtsverstöße umfassen oder mit Rechten Dritter belastet sind, und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten. 9.3 Der Kunde ist verpflichtet, Suchflow zur Erbringung der vertraglichen Leistungen alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert auf relevante Umstände hinzuweisen, die Suchflow unbekannt sind. Es besteht jedoch keine Verpflichtung von Suchflow die Richtigkeit der vom Kunden angegebenen Informationen zu prüfen, z.B. hinsichtlich der Angaben über sein bestehendes EDV-System, beabsichtigte Hardware Umstellungen, -Erweiterungen oder weitere web- und hardwaretechnische Aspekte. 9.4 Im Rahmen der Mitwirkungspflicht hat der Kunde Suchflow grundsätzlich auch unmittelbaren Zugang zu den von Suchflow zu bearbeitenden Internetseiten, Content-Management-Systemen und/oder Shopsystemen zu gewähren. Sollte der Kunde die Bereitstellung dieser Zugangsdaten nicht wünschen, kann er die von Suchflow empfohlenen Änderungen auch selbst einpflegen. Eine Minderung des vom Kunden zu zahlenden Entgelts ist damit nicht verbunden. 9.5 Der Kunde hat Rügen wegen vermeintlich mangelhafter oder nicht fristgemäß erbrachter Dienstleistungen unverzüglich nach Erbringung bzw. nach Überschreiten des Fälligkeitszeitpunkts schriftlich mit einer ausführlichen Dokumentation und Begründung zu erheben. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Rüge, so gilt die Dienstleistung als genehmigt. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern. 10. Eigentumsrecht, Urheberschutz, Nutzungsrechte 10.1 Bei den von Suchflow erstellten Leistungen wie Texten, Programmierungen, Veröffentlichungen etc. handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke. Rechtsinhaberin ist Suchflow. Alle mit den erbrachten Leistungen von Suchflow zusammenhängenden urheberrechtlich geschützten einfachen Nutzungsrechte gehen nur insoweit auf den Kunden über, als der Zweck und die Dauer des Vertrages dies im räumlichen, zeitlichen und inhaltlichen Umfang erfordern. 10.2 Für die Nutzung von Leistungen von Suchflow, die über den ursprünglich vertraglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist – unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – die ausdrückliche Zustimmung von Suchflow erforderlich. Dafür steht Suchflow und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. 10.3 Die Nutzungsrechte gehen ferner erst dann auf den Kunden über, wenn dieser seiner gesamten Zahlungsverpflichtungen gegenüber Suchflow ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Eintritt des Zahlungsverzuges steht Suchflow insoweit ein Zurückbehaltungsrecht zu. Des weiteren sind sämtliche gelieferte Dienstleistungen und Waren bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Suchflow. 10.4 Der Kunde ist bis zum Übergang der Nutzungsrechte zur Nutzungsunterlassung verpflichtet. 10.5 Ausschließlich der Kunde ist für den Inhalt seiner Webpräsenzen (wie z.B. Webseite, Facebook-Profil, Portale usw.) verantwortlich. Für Software dritter Hersteller gelten deren Nutzungsbedingungen. Der Lizenzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem Kunden geschlossen. Sofern einer Übertragung der Nutzungsrechte auf den Kunden Drittschutzrechte entgegenstehen, hat Suchflow den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung zu benachrichtigen. Dieser hat sodann unverzüglich über die weitere Durchführung des Vertrages zu entscheiden. Ein Erwerb von Nutzungsrechten Dritter erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden. 11. Geheimhaltungs- und Aufbewahrungsverpflichtungen 11.1 Der Kunde hat alle ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge von Suchflow insbesondere Informationen über die verwendeten Techniken, Anwendungen, Prozesse zur Leistungserbringung sowie die allgemeine Vorgehensweise oder die Korrespondenz mit Suchflow streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus. Bei all diesen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen und Daten handelt es sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Sinne des § 17 UWG), deren Weitergabe an Dritte nicht erlaubt ist. Ein Verstoß kann Schadensersatzansprüche von Suchflow gegenüber dem Kunden begründen. Dies gilt ebenfalls über das Vertragsende hinaus. Als Schadensersatz-Pauschale wird ein Betrag in Höhe von 3 Monatsbeiträgen des Kunden vereinbart. Der Kunde kann nachweisen, dass Suchflow ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Suchflow ist berechtigt, einen höheren Schaden nachzuweisen und sodann gegenüber dem Kunden geltend zu machen. 11.2 Suchflow ist, sofern keine entgeltliche Archivierungsvereinbarung mit dem Kunden getroffen ist, nicht verpflichtet, die von ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten und gespeicherten Daten nach dessen Beendigung aufzubewahren und herauszugeben. 12. Datenschutz Suchflow verpflichtet sich zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des Datenschutzgesetzes. Suchflow ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Durchführung eines Auftrags selbst oder durch dritte Personen, derer sie sich zur Erfüllung von Dienstleistungen bedient, zu verarbeiten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden dürfen. Insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese anschließend öffentlich werden können. Suchflow übernimmt für Datenschutzverletzungen, die durch gewaltsamen oder illegalen Zugriff von Dritten verursacht werden, keine Haftung. 13. Nennung als Referenzkunde/Verlinkung Ist zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart, ist Suchflow berechtigt, den Kunden im Rahmen der Referenzwerbung zu nennen und – sofern Suchflow mit Arbeiten an der Website des Kunden betraut ist – auf der Website des Kunden einen Link zur Suchflow Website auf für den Kunden zumutbare Art und Weise einzubauen. Der Kunde kann dieser Nennung und/oder der Verlinkung jederzeit widersprechen. 14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel 14.1 Auf die vorliegenden Bestimmungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der ausschließliche Gerichtsstand Zwickau. 14.2 Suchflow behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen. Die jeweils aktuelle Version der AGB ist unter https://www.suchflow.de/agb einsehbar. Der Kunde, in dessen laufendes Vertragsverhältnis die AGB bereits eingeführt sind, wird von Suchflow über die Änderung der AGB informiert z.B. in seinem persönlichen Bereich des Suchflow Kundenmenüs oder per E-Mail. Sollte der Kunde in einem solchen Fall den Änderungen nicht innerhalb eines Monats widersprechen, gelten die AGB in ihrer veränderten Fassung als vom Kunden zur Kenntnis genommen und genehmigt. Im Falle des Widerspruchs des Kunden gelten die ursprünglichen AGB weiter. Auf sein Widerspruchsrecht wird der Kunde mit der Änderungsmitteilung noch einmal gesondert hingewiesen. 14.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

1. Gegenstand und Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse von Suchflow SEO Harting (im Folgenden: „Suchflow“), welche diese als Online Marketing-Agentur für Unternehmer (im Folgenden: ,,Kunde“) erbringt, sofern nicht in speziellen Bedingungen abweichende Regelungen getroffen werden, die sodann Vorrang genießen. Etwaig abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, soweit diese von Suchflow nicht ausdrücklich anerkannt werden. Sie gelten auch für zukünftig Leistungen von Suchflow, auch wenn ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB). 2. Zustandekommen des Vertrages 2.1 Angebote von Suchflow sind grundsätzlich freibleibend. Ein Vertrag zwischen Suchflow und dem Kunden kommt durch Zugang einer ausdrücklichen Auftragsbestätigung von Suchflow oder dem Erhalt der Zugangsdaten für das Kundenmenü zustande. 2.2 Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von Suchflow ausdrücklich bestätigt werden. 2.3 Bei Inhaberwechsel oder Veräußerung des Unternehmens des Kunden bleiben die Vertragsverhältnisse weiterhin bestehen, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart. 3. Leistungsumfang 3.1 Der konkrete Leistungsumfang sowie die durch den Kunden zu zahlenden Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, Dienstleistungsvertrag oder dem Angebot von Suchflow. Ist nach der individuellen Vereinbarung nicht ausdrücklich ein Erfolg geschuldet, erbringt Suchflow die vertraglich geschuldeten Leistungen als Dienstleistung. 3.2 Dem Kunden ist bekannt, dass die Webverzeichnisse, Suchmaschinenanbieter, Social Media Plattformen, Blogs und Portale nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Webseiten und Inhalte aus ihrem System zu löschen oder den Suchalgorithmus oder das Suchergebnis zu ändern. Hierauf hat Suchflow keinerlei Einfluss. 3.3 Dem Kunden ist außerdem bekannt, dass Einträge bei Internetportalen grundsätzlich von jedermann erfolgen können. Dies steht außerhalb des Einflussbereichs von Suchflow. 3.4 Der Kunde ist damit einverstanden, dass Suchflow auf den Kunden als Referenzkunden hinweisen kann. Diese Erlaubnis wirkt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages fort, kann dann jedoch durch den Kunden schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Frist mit Wirkung für die Zukunft untersagt werden. 4. Preise, Vergütung Die vereinbarten Preise bzw. Vergütungen werden bei Auftragserteilung schriftlich festgehalten. Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Etwaige Preiserhöhungen sind dem Kunden schriftlich oder in Textform mitzuteilen. 5. Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung 5.1 Einrichtungsgebühren sind bei Abschluss des Vertrages fällig. Periodisch wiederkehrende Gebühren sind Jeweils zu Beginn der Periode fällig. Aufgrund der Vorleistungspflicht des Kunden kann Suchflow einen Beginn der Dienstleistung bis zum Ausgleich sämtlicher fällig gewordenen Rechnungen verweigern. 5.2 Rechnungen von Suchflow sind ohne Abzug sofort fällig. Suchflow ist jederzeit berechtigt, einzelne Zahlarten zusätzlich anzubieten oder nicht mehr fortzuführen. Einer solchen Änderung der Zahlungsmodalitäten kann der Kunde nur dann widersprechen, wenn ihm die Zahlung auf Rechnung von Suchflow verwehrt wird. Rechnungen von Suchflow gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Rechnung widerspricht. Einwendungen des Kunden gegen die jeweilige Rechnung sind nach Ablauf der Widerspruchsfrist ausgeschlossen. Der Kunde wird mit der Zusendung der Rechnung auf diese Folge noch einmal hingewiesen. 5.3 Der Kunde kommt automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der Rechnung auf dem Konto von Suchflow gutgeschrieben ist. Eine Rechnung, die per E-Mail oder im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen. Dem Kunden steht es frei, einen späteren Zeitpunkt der Zustellung nachzuweisen. 5.4 Für den Zahlungsverzug gelten, sofern nicht vorliegend anders bestimmt, ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen. 5.5 Gerät der Kunde mit zwei oder mehr Monatsbeiträgen in Rückstand, oder kündigt er eine generelle Zahlungsverweigerung an, so kann Suchflow nach eigener Wahl einige zukünftige oder die gesamten während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträgen sofort fällig stellen und geschuldete Dienste zurückbehalten. Das Zurückbehaltungsrecht steht Suchflow in diesem Fall bis zur Begleichung der fälligen und fällig gestellten Forderungen zu. Alle damit verbundenen Kosten sind vom Kunden zu tragen. Die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt nach §§ 323, 324 BGB sowie auf Schadensersatz bleiben unberührt. 5.6 Bei einem Rückstand von zwei oder mehr Monatsbeiträgen oder einer generellen Zahlungsverweigerung ist Suchflow berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen und Schadensersatz verlangen. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs für entgangenen Gewinn wird mit 70% der gesamten während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträge pauschaliert, sofern dieser nicht bereits zuvor dem Kunden gegenüber gemäß Ziffer 5.5 fällig gestellt wurde. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. 5.7 Die unter 5.5 erwähnten Rechtsfolgen hinsichtlich der Fälligstellung und des Zurückbehaltungsrechts gelten auch für den Fall, dass der Kunde Widerspruch gegen vereinbarte Lastschriften erhebt. 5.8 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. 5.9 Wird dem Kunden nach Vertragsabschluss eine vom Vertrag abweichende Ratenzahlungsmöglichkeit gewährt, gilt diese nur so lange, wie der Kunde nicht mehr als eine Woche mit der Zahlung einer Rate ganz oder teilweise im Rückstand ist. In diesem Fall wird der gesamte gestundete Betrag auf einmal fällig. Die ursprünglich durch den Verzug entstandenen Schadenspositionen (Verzugszinsen, Mahngebühren, Rechtsanwaltskosten) bleiben im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung unberührt, sofern nicht ausdrücklich eineabweichende Regelung vereinbart wurde. 5.10 Die Aufrechnung des Zahlungsanspruchs mit Gegenforderungen des Kunden ist nur insoweit zulässig, wenn diese von Suchflow als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt werden. 5.11 Eine Abtretung oder sonstige Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden an Dritte erfordert die vorherige ausdrückliche Zustimmung von Suchflow. 6. Vertragslaufzeit und Kündigung 6.1 Die mit Suchflow vereinbarten Dienstverträge werden, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart ist, auf unbestimmte Zeitgeschlossen und haben eine vereinbarte Mindestvertragslaufzeit sowie eine Kündigungsfrist. 6.2 Die Mindestvertragslaufzeit beläuft sich regulär auf 6 Monate, sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung hinsichtlich der Laufzeit getroffen worden ist. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Ablauf der Jeweiligen Vertragslaufzeit, sofern es mit dem Kunden nicht ausdrücklich zu einer anderen Vereinbarung gekommen ist. Das Recht zur außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Suchflow ist insbesondere berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung von Suchflow nicht nachkommt. Für die außerordentliche / fristlose Kündigung gelten im Übrigen die Regelungen in Nr. 6.5. 6.3 Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um 6 Monate, oder – sofern eine längere Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden ist, um den Zeitraum dieser verlängerten Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigung hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen. Die elektronische Form (§ 126a BGB) ist ausgeschlossen. 6.4 Sofern während der Vertragslaufzeit eine einvernehmliche Änderung der ursprünglichen Vertragskonditionen (z.B. in Form eines Upgrades) vorgenommen wird, beginnt die in diesem Änderungsvertrag vereinbarte Mindestvertragslaufzeit ab dem Zeitpunkt der Änderung einheitlich für den ursprünglichen und den abgeänderten Vertragsinhalt. 6.5 Als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine außerordentliche Kündigung wird neben den in § 626 BGB genannten Voraussetzungen vereinbart, dass zusammen mit der Kündigungserklärung eine ausführliche schriftliche Begründung zu erfolgen hat. Die fristlose Kündigung ist unwirksam, sofern überhaupt keine oder eine Begründung angegeben wird, welche keinen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB darstellt. Das spätere Nachschieben von anderen Kündigungsgründen wird dabei ausgeschlossen. Sofern die außerordentliche bzw. fristlose Kündigung mit einer oder mehreren Pflichtverletzungen der anderen Partei begründet werden soll, wird als weitere Wirksamkeitsvoraussetzung der vorherige fruchtlose Ablauf einer angemessenen Frist vorausgesetzt. 6.6 Dem Kunden steht im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des der Wirksamkeit der Preiserhöhung vorangehenden Monats zu. Auf dieses Recht wird der Kunde mit der Preiserhöhung auch noch einmal hingewiesen. 6.7 Hat der Kunde eine Ads-Kampagne oder andere Leistungen bei Suchflow gebucht, im Rahmen derer gegebenenfalls auch eine Vergütung an Dritte (zum Beispiel 3viertel3 GmbH) zu zahlen ist, gilt Folgendes: Kann aus Gründen, die Suchflow nicht zu vertreten hat (Webseitenprobleme, Verbindungsprobleme, etc.), die Drittleistung nicht erbracht werden, hat dies keinen Einfluss auf die Verpflichtung des Kunden, an Suchflow die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde eine Drittleistung stoppt oder pausiert (zum Beispiel Ads Kampagne): Auch dies entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht für die vereinbarten Beiträge gegenüber Suchflow. 7. Erfüllung 7.1 Es steht im Ermessen von Suchflow, zur Ausführung ihrer vertraglichen Dienstleistungen Dritte heranzuziehen bzw. diese mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu betrauen. 7.2 Suchflow erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen grundsätzlich mindestens einmal während der jeweiligen Vertragsperiode, sofern nicht im Vertrag eine anderweitige Regelung getroffen wurde. Den jeweiligen Zeitpunkt bestimmt Suchflow nach freiem Ermessen. Dieser Zeitpunkt ist unabhängig von dem monatlich fälligen Beitrag des Kunden. Einmalige Dienstleistungen zu Beginn des Projekts erfolgen im Falle einer Vertragsverlängerung nicht noch einmal. 7.3 Bei Eintreten einer höheren Gewalt, Arbeitskonflikten, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstigen Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von Suchflow liegen und eine Leistung beeinträchtigen, ist Suchflow für die Dauer des Hindernisses von der Leistungsverpflichtung entbunden. 7.4 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß und kann Suchflow aufgrund dessen ihren davon betroffenen Diensten nicht nachkommen, ist Suchflow für die Dauer der fehlenden Mitwirkung von der Erfüllung befreit. 7.5 Suchflow informiert den Kunden über die durchgeführten Dienstleistungen innerhalb des passwortgeschützten Kundenmenüs oder durch Zusendung per E-Mail-Bericht. Darüber hinaus ist Suchflow nicht zu einem gesonderten Bericht über die erfolgten Maßnahmen verpflichtet. Im Falle des Zahlungsverzugs kann Suchflow den Zugriff auf das Kundenmenü sperren, sowie die Zusendung des Berichts aussetzen, bis der Kunde den offenen Rechnungsbetrag ausgeglichen hat. 7.6 Sofern der Kunde Suchflow als Agentur beauftragt, Mitgliedskonten bei anderen Internetportalen für den Kunden zu eröffnen, treffen die unmittelbaren Rechtsfolgen dieser Anmeldung den Kunden. Suchflow kann diesbezüglich sowohl in offener wie auch in verdeckter Stellvertretung für den Kunden auftreten und Verträge zur Eröffnung der Konten abschließen. 8. Haftung 8.1 Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden gegen Suchflow – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Suchflow oder bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte wesentliche Vertragspflichten / Kardinalpflichten). Auch Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind von dieser Haftungsbeschränkung nicht berührt. 8.2 Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. 8.3 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 8.4 Soweit die Haftung von Suchflow ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 8.5 Suchflow haftet ebenfalls nicht für Daten und Programmverluste, sofern diese nicht mindestens grob fahrlässig von Suchflow verschuldet worden sind und/oder der Kunde der ihm obliegenden Pflicht von regelmäßigen Sicherungskopien nicht nachgekommen ist. 8.6 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Von dieser Verjährungsverkürzung nicht umfasst sind Schadensersatzansprüche für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen. Auch die gesetzlichen Vorschriften über die entstehungs- oder kenntnisunabhängige Verjährung bleiben unberührt. 8.7 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Erstellung bzw. Entfernung oder auch Nichtentfernung eines Backlinks, der auf eine Internetseite des Kunden verweist, im freien Ermessen von Suchflow erfolgt. Ein etwaig vereinbarter Backlinkaufbau erfolgt dabei stets über die vereinbarte Vertragslaufzeit verteilt. Eine ständige Verfügbarkeit der Backlinkschaltung wird ausdrücklich nicht gewährleistet. Suchflow steht es außerdem frei, während der Vertragslaufzeit und auch nach Vertragsbeendigung die geschalteten Backlinks bestehen zu lassen, sie sukzessive oder mit einem Mal zu löschen. Dementsprechend kann die Abbauphase bereits vor dem Ende der Vertragslaufzeit beginnen und/oder über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus andauern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Löschung einzelner oder sämtlicher Backlinks. 9. Pflichten des Kunden (Mitwirkungspflichten) und Haftungsfreistellung 9.1 Bei der Kommunikation zwischen dem Kunden und Suchflow gelten die im Namen des Kunden auftretenden Ansprechpartner als berechtigt, Erklärungen für den Kunden abzugeben und entgegenzunehmen. 9.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle durch Suchflow erstellten Leistungen sowie vorgeschlagenen oder angeratenen Maßnahmen auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Dies gilt auch für PR und weitere Veröffentlichungen sowie Publikationen, die durch Suchflow im Auftrag des Kunden erbracht werden. Insbesondere gilt dies im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz-, Teledaten-, Presserecht und das Recht am eigenen Bild. Der Kunde stellt Suchflow diesbezüglich von jeglichen Ansprüchen frei, die darauf beruhen, dass die aufgeführten Dienstleistungen Rechtsverstöße umfassen oder mit Rechten Dritter belastet sind, und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten. 9.3 Der Kunde ist verpflichtet, Suchflow zur Erbringung der vertraglichen Leistungen alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert auf relevante Umstände hinzuweisen, die Suchflow unbekannt sind. Es besteht jedoch keine Verpflichtung von Suchflow die Richtigkeit der vom Kunden angegebenen Informationen zu prüfen, z.B. hinsichtlich der Angaben über sein bestehendes EDV-System, beabsichtigte Hardware Umstellungen, -Erweiterungen oder weitere web- und hardwaretechnische Aspekte. 9.4 Im Rahmen der Mitwirkungspflicht hat der Kunde Suchflow grundsätzlich auch unmittelbaren Zugang zu den von Suchflow zu bearbeitenden Internetseiten, Content-Management-Systemen und/oder Shopsystemen zu gewähren. Sollte der Kunde die Bereitstellung dieser Zugangsdaten nicht wünschen, kann er die von Suchflow empfohlenen Änderungen auch selbst einpflegen. Eine Minderung des vom Kunden zu zahlenden Entgelts ist damit nicht verbunden. 9.5 Der Kunde hat Rügen wegen vermeintlich mangelhafter oder nicht fristgemäß erbrachter Dienstleistungen unverzüglich nach Erbringung bzw. nach Überschreiten des Fälligkeitszeitpunkts schriftlich mit einer ausführlichen Dokumentation und Begründung zu erheben. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Rüge, so gilt die Dienstleistung als genehmigt. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern. 10. Eigentumsrecht, Urheberschutz, Nutzungsrechte 10.1 Bei den von Suchflow erstellten Leistungen wie Texten, Programmierungen, Veröffentlichungen etc. handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke. Rechtsinhaberin ist Suchflow. Alle mit den erbrachten Leistungen von Suchflow zusammenhängenden urheberrechtlich geschützten einfachen Nutzungsrechte gehen nur insoweit auf den Kunden über, als der Zweck und die Dauer des Vertrages dies im räumlichen, zeitlichen und inhaltlichen Umfang erfordern. 10.2 Für die Nutzung von Leistungen von Suchflow, die über den ursprünglich vertraglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist – unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – die ausdrückliche Zustimmung von Suchflow erforderlich. Dafür steht Suchflow und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. 10.3 Die Nutzungsrechte gehen ferner erst dann auf den Kunden über, wenn dieser seiner gesamten Zahlungsverpflichtungen gegenüber Suchflow ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Eintritt des Zahlungsverzuges steht Suchflow insoweit ein Zurückbehaltungsrecht zu. Des weiteren sind sämtliche gelieferte Dienstleistungen und Waren bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Suchflow. 10.4 Der Kunde ist bis zum Übergang der Nutzungsrechte zur Nutzungsunterlassung verpflichtet. 10.5 Ausschließlich der Kunde ist für den Inhalt seiner Webpräsenzen (wie z.B. Webseite, Facebook-Profil, Portale usw.) verantwortlich. Für Software dritter Hersteller gelten deren Nutzungsbedingungen. Der Lizenzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem Kunden geschlossen. Sofern einer Übertragung der Nutzungsrechte auf den Kunden Drittschutzrechte entgegenstehen, hat Suchflow den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung zu benachrichtigen. Dieser hat sodann unverzüglich über die weitere Durchführung des Vertrages zu entscheiden. Ein Erwerb von Nutzungsrechten Dritter erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden. 11. Geheimhaltungs- und Aufbewahrungsverpflichtungen 11.1 Der Kunde hat alle ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge von Suchflow insbesondere Informationen über die verwendeten Techniken, Anwendungen, Prozesse zur Leistungserbringung sowie die allgemeine Vorgehensweise oder die Korrespondenz mit Suchflow streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus. Bei all diesen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen und Daten handelt es sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Sinne des § 17 UWG), deren Weitergabe an Dritte nicht erlaubt ist. Ein Verstoß kann Schadensersatzansprüche von Suchflow gegenüber dem Kunden begründen. Dies gilt ebenfalls über das Vertragsende hinaus. Als Schadensersatz-Pauschale wird ein Betrag in Höhe von 3 Monatsbeiträgen des Kunden vereinbart. Der Kunde kann nachweisen, dass Suchflow ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Suchflow ist berechtigt, einen höheren Schaden nachzuweisen und sodann gegenüber dem Kunden geltend zu machen. 11.2 Suchflow ist, sofern keine entgeltliche Archivierungsvereinbarung mit dem Kunden getroffen ist, nicht verpflichtet, die von ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten und gespeicherten Daten nach dessen Beendigung aufzubewahren und herauszugeben. 12. Datenschutz Suchflow verpflichtet sich zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des Datenschutzgesetzes. Suchflow ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Durchführung eines Auftrags selbst oder durch dritte Personen, derer sie sich zur Erfüllung von Dienstleistungen bedient, zu verarbeiten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden dürfen. Insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese anschließend öffentlich werden können. Suchflow übernimmt für Datenschutzverletzungen, die durch gewaltsamen oder illegalen Zugriff von Dritten verursacht werden, keine Haftung. 13. Nennung als Referenzkunde/Verlinkung Ist zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart, ist Suchflow berechtigt, den Kunden im Rahmen der Referenzwerbung zu nennen und – sofern Suchflow mit Arbeiten an der Website des Kunden betraut ist – auf der Website des Kunden einen Link zur Suchflow Website auf für den Kunden zumutbare Art und Weise einzubauen. Der Kunde kann dieser Nennung und/oder der Verlinkung jederzeit widersprechen. 14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel 14.1 Auf die vorliegenden Bestimmungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der ausschließliche Gerichtsstand Zwickau. 14.2 Suchflow behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen. Die jeweils aktuelle Version der AGB ist unter https://www.suchflow.de/agb einsehbar. Der Kunde, in dessen laufendes Vertragsverhältnis die AGB bereits eingeführt sind, wird von Suchflow über die Änderung der AGB informiert z.B. in seinem persönlichen Bereich des Suchflow Kundenmenüs oder per E-Mail. Sollte der Kunde in einem solchen Fall den Änderungen nicht innerhalb eines Monats widersprechen, gelten die AGB in ihrer veränderten Fassung als vom Kunden zur Kenntnis genommen und genehmigt. Im Falle des Widerspruchs des Kunden gelten die ursprünglichen AGB weiter. Auf sein Widerspruchsrecht wird der Kunde mit der Änderungsmitteilung noch einmal gesondert hingewiesen. 14.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

1. Gegenstand und Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse von Suchflow SEO Harting (im Folgenden: „Suchflow“), welche diese als Online Marketing-Agentur für Unternehmer (im Folgenden: ,,Kunde“) erbringt, sofern nicht in speziellen Bedingungen abweichende Regelungen getroffen werden, die sodann Vorrang genießen. Etwaig abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, soweit diese von Suchflow nicht ausdrücklich anerkannt werden. Sie gelten auch für zukünftig Leistungen von Suchflow, auch wenn ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB). 2. Zustandekommen des Vertrages 2.1 Angebote von Suchflow sind grundsätzlich freibleibend. Ein Vertrag zwischen Suchflow und dem Kunden kommt durch Zugang einer ausdrücklichen Auftragsbestätigung von Suchflow oder dem Erhalt der Zugangsdaten für das Kundenmenü zustande. 2.2 Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von Suchflow ausdrücklich bestätigt werden. 2.3 Bei Inhaberwechsel oder Veräußerung des Unternehmens des Kunden bleiben die Vertragsverhältnisse weiterhin bestehen, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart. 3. Leistungsumfang 3.1 Der konkrete Leistungsumfang sowie die durch den Kunden zu zahlenden Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, Dienstleistungsvertrag oder dem Angebot von Suchflow. Ist nach der individuellen Vereinbarung nicht ausdrücklich ein Erfolg geschuldet, erbringt Suchflow die vertraglich geschuldeten Leistungen als Dienstleistung. 3.2 Dem Kunden ist bekannt, dass die Webverzeichnisse, Suchmaschinenanbieter, Social Media Plattformen, Blogs und Portale nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Webseiten und Inhalte aus ihrem System zu löschen oder den Suchalgorithmus oder das Suchergebnis zu ändern. Hierauf hat Suchflow keinerlei Einfluss. 3.3 Dem Kunden ist außerdem bekannt, dass Einträge bei Internetportalen grundsätzlich von jedermann erfolgen können. Dies steht außerhalb des Einflussbereichs von Suchflow. 3.4 Der Kunde ist damit einverstanden, dass Suchflow auf den Kunden als Referenzkunden hinweisen kann. Diese Erlaubnis wirkt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages fort, kann dann jedoch durch den Kunden schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Frist mit Wirkung für die Zukunft untersagt werden. 4. Preise, Vergütung Die vereinbarten Preise bzw. Vergütungen werden bei Auftragserteilung schriftlich festgehalten. Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Etwaige Preiserhöhungen sind dem Kunden schriftlich oder in Textform mitzuteilen. 5. Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung 5.1 Einrichtungsgebühren sind bei Abschluss des Vertrages fällig. Periodisch wiederkehrende Gebühren sind Jeweils zu Beginn der Periode fällig. Aufgrund der Vorleistungspflicht des Kunden kann Suchflow einen Beginn der Dienstleistung bis zum Ausgleich sämtlicher fällig gewordenen Rechnungen verweigern. 5.2 Rechnungen von Suchflow sind ohne Abzug sofort fällig. Suchflow ist jederzeit berechtigt, einzelne Zahlarten zusätzlich anzubieten oder nicht mehr fortzuführen. Einer solchen Änderung der Zahlungsmodalitäten kann der Kunde nur dann widersprechen, wenn ihm die Zahlung auf Rechnung von Suchflow verwehrt wird. Rechnungen von Suchflow gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Rechnung widerspricht. Einwendungen des Kunden gegen die jeweilige Rechnung sind nach Ablauf der Widerspruchsfrist ausgeschlossen. Der Kunde wird mit der Zusendung der Rechnung auf diese Folge noch einmal hingewiesen. 5.3 Der Kunde kommt automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der Rechnung auf dem Konto von Suchflow gutgeschrieben ist. Eine Rechnung, die per E-Mail oder im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen. Dem Kunden steht es frei, einen späteren Zeitpunkt der Zustellung nachzuweisen. 5.4 Für den Zahlungsverzug gelten, sofern nicht vorliegend anders bestimmt, ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen. 5.5 Gerät der Kunde mit zwei oder mehr Monatsbeiträgen in Rückstand, oder kündigt er eine generelle Zahlungsverweigerung an, so kann Suchflow nach eigener Wahl einige zukünftige oder die gesamten während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträgen sofort fällig stellen und geschuldete Dienste zurückbehalten. Das Zurückbehaltungsrecht steht Suchflow in diesem Fall bis zur Begleichung der fälligen und fällig gestellten Forderungen zu. Alle damit verbundenen Kosten sind vom Kunden zu tragen. Die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt nach §§ 323, 324 BGB sowie auf Schadensersatz bleiben unberührt. 5.6 Bei einem Rückstand von zwei oder mehr Monatsbeiträgen oder einer generellen Zahlungsverweigerung ist Suchflow berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen und Schadensersatz verlangen. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs für entgangenen Gewinn wird mit 70% der gesamten während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträge pauschaliert, sofern dieser nicht bereits zuvor dem Kunden gegenüber gemäß Ziffer 5.5 fällig gestellt wurde. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. 5.7 Die unter 5.5 erwähnten Rechtsfolgen hinsichtlich der Fälligstellung und des Zurückbehaltungsrechts gelten auch für den Fall, dass der Kunde Widerspruch gegen vereinbarte Lastschriften erhebt. 5.8 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. 5.9 Wird dem Kunden nach Vertragsabschluss eine vom Vertrag abweichende Ratenzahlungsmöglichkeit gewährt, gilt diese nur so lange, wie der Kunde nicht mehr als eine Woche mit der Zahlung einer Rate ganz oder teilweise im Rückstand ist. In diesem Fall wird der gesamte gestundete Betrag auf einmal fällig. Die ursprünglich durch den Verzug entstandenen Schadenspositionen (Verzugszinsen, Mahngebühren, Rechtsanwaltskosten) bleiben im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung unberührt, sofern nicht ausdrücklich eineabweichende Regelung vereinbart wurde. 5.10 Die Aufrechnung des Zahlungsanspruchs mit Gegenforderungen des Kunden ist nur insoweit zulässig, wenn diese von Suchflow als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt werden. 5.11 Eine Abtretung oder sonstige Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden an Dritte erfordert die vorherige ausdrückliche Zustimmung von Suchflow. 6. Vertragslaufzeit und Kündigung 6.1 Die mit Suchflow vereinbarten Dienstverträge werden, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart ist, auf unbestimmte Zeitgeschlossen und haben eine vereinbarte Mindestvertragslaufzeit sowie eine Kündigungsfrist. 6.2 Die Mindestvertragslaufzeit beläuft sich regulär auf 6 Monate, sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung hinsichtlich der Laufzeit getroffen worden ist. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Ablauf der Jeweiligen Vertragslaufzeit, sofern es mit dem Kunden nicht ausdrücklich zu einer anderen Vereinbarung gekommen ist. Das Recht zur außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Suchflow ist insbesondere berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung von Suchflow nicht nachkommt. Für die außerordentliche / fristlose Kündigung gelten im Übrigen die Regelungen in Nr. 6.5. 6.3 Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um 6 Monate, oder – sofern eine längere Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden ist, um den Zeitraum dieser verlängerten Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigung hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen. Die elektronische Form (§ 126a BGB) ist ausgeschlossen. 6.4 Sofern während der Vertragslaufzeit eine einvernehmliche Änderung der ursprünglichen Vertragskonditionen (z.B. in Form eines Upgrades) vorgenommen wird, beginnt die in diesem Änderungsvertrag vereinbarte Mindestvertragslaufzeit ab dem Zeitpunkt der Änderung einheitlich für den ursprünglichen und den abgeänderten Vertragsinhalt. 6.5 Als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine außerordentliche Kündigung wird neben den in § 626 BGB genannten Voraussetzungen vereinbart, dass zusammen mit der Kündigungserklärung eine ausführliche schriftliche Begründung zu erfolgen hat. Die fristlose Kündigung ist unwirksam, sofern überhaupt keine oder eine Begründung angegeben wird, welche keinen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB darstellt. Das spätere Nachschieben von anderen Kündigungsgründen wird dabei ausgeschlossen. Sofern die außerordentliche bzw. fristlose Kündigung mit einer oder mehreren Pflichtverletzungen der anderen Partei begründet werden soll, wird als weitere Wirksamkeitsvoraussetzung der vorherige fruchtlose Ablauf einer angemessenen Frist vorausgesetzt. 6.6 Dem Kunden steht im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des der Wirksamkeit der Preiserhöhung vorangehenden Monats zu. Auf dieses Recht wird der Kunde mit der Preiserhöhung auch noch einmal hingewiesen. 6.7 Hat der Kunde eine Ads-Kampagne oder andere Leistungen bei Suchflow gebucht, im Rahmen derer gegebenenfalls auch eine Vergütung an Dritte (zum Beispiel 3viertel3 GmbH) zu zahlen ist, gilt Folgendes: Kann aus Gründen, die Suchflow nicht zu vertreten hat (Webseitenprobleme, Verbindungsprobleme, etc.), die Drittleistung nicht erbracht werden, hat dies keinen Einfluss auf die Verpflichtung des Kunden, an Suchflow die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde eine Drittleistung stoppt oder pausiert (zum Beispiel Ads Kampagne): Auch dies entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht für die vereinbarten Beiträge gegenüber Suchflow. 7. Erfüllung 7.1 Es steht im Ermessen von Suchflow, zur Ausführung ihrer vertraglichen Dienstleistungen Dritte heranzuziehen bzw. diese mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu betrauen. 7.2 Suchflow erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen grundsätzlich mindestens einmal während der jeweiligen Vertragsperiode, sofern nicht im Vertrag eine anderweitige Regelung getroffen wurde. Den jeweiligen Zeitpunkt bestimmt Suchflow nach freiem Ermessen. Dieser Zeitpunkt ist unabhängig von dem monatlich fälligen Beitrag des Kunden. Einmalige Dienstleistungen zu Beginn des Projekts erfolgen im Falle einer Vertragsverlängerung nicht noch einmal. 7.3 Bei Eintreten einer höheren Gewalt, Arbeitskonflikten, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstigen Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von Suchflow liegen und eine Leistung beeinträchtigen, ist Suchflow für die Dauer des Hindernisses von der Leistungsverpflichtung entbunden. 7.4 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß und kann Suchflow aufgrund dessen ihren davon betroffenen Diensten nicht nachkommen, ist Suchflow für die Dauer der fehlenden Mitwirkung von der Erfüllung befreit. 7.5 Suchflow informiert den Kunden über die durchgeführten Dienstleistungen innerhalb des passwortgeschützten Kundenmenüs oder durch Zusendung per E-Mail-Bericht. Darüber hinaus ist Suchflow nicht zu einem gesonderten Bericht über die erfolgten Maßnahmen verpflichtet. Im Falle des Zahlungsverzugs kann Suchflow den Zugriff auf das Kundenmenü sperren, sowie die Zusendung des Berichts aussetzen, bis der Kunde den offenen Rechnungsbetrag ausgeglichen hat. 7.6 Sofern der Kunde Suchflow als Agentur beauftragt, Mitgliedskonten bei anderen Internetportalen für den Kunden zu eröffnen, treffen die unmittelbaren Rechtsfolgen dieser Anmeldung den Kunden. Suchflow kann diesbezüglich sowohl in offener wie auch in verdeckter Stellvertretung für den Kunden auftreten und Verträge zur Eröffnung der Konten abschließen. 8. Haftung 8.1 Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden gegen Suchflow – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Suchflow oder bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte wesentliche Vertragspflichten / Kardinalpflichten). Auch Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind von dieser Haftungsbeschränkung nicht berührt. 8.2 Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. 8.3 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 8.4 Soweit die Haftung von Suchflow ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 8.5 Suchflow haftet ebenfalls nicht für Daten und Programmverluste, sofern diese nicht mindestens grob fahrlässig von Suchflow verschuldet worden sind und/oder der Kunde der ihm obliegenden Pflicht von regelmäßigen Sicherungskopien nicht nachgekommen ist. 8.6 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Von dieser Verjährungsverkürzung nicht umfasst sind Schadensersatzansprüche für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen. Auch die gesetzlichen Vorschriften über die entstehungs- oder kenntnisunabhängige Verjährung bleiben unberührt. 8.7 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Erstellung bzw. Entfernung oder auch Nichtentfernung eines Backlinks, der auf eine Internetseite des Kunden verweist, im freien Ermessen von Suchflow erfolgt. Ein etwaig vereinbarter Backlinkaufbau erfolgt dabei stets über die vereinbarte Vertragslaufzeit verteilt. Eine ständige Verfügbarkeit der Backlinkschaltung wird ausdrücklich nicht gewährleistet. Suchflow steht es außerdem frei, während der Vertragslaufzeit und auch nach Vertragsbeendigung die geschalteten Backlinks bestehen zu lassen, sie sukzessive oder mit einem Mal zu löschen. Dementsprechend kann die Abbauphase bereits vor dem Ende der Vertragslaufzeit beginnen und/oder über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus andauern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Löschung einzelner oder sämtlicher Backlinks. 9. Pflichten des Kunden (Mitwirkungspflichten) und Haftungsfreistellung 9.1 Bei der Kommunikation zwischen dem Kunden und Suchflow gelten die im Namen des Kunden auftretenden Ansprechpartner als berechtigt, Erklärungen für den Kunden abzugeben und entgegenzunehmen. 9.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle durch Suchflow erstellten Leistungen sowie vorgeschlagenen oder angeratenen Maßnahmen auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Dies gilt auch für PR und weitere Veröffentlichungen sowie Publikationen, die durch Suchflow im Auftrag des Kunden erbracht werden. Insbesondere gilt dies im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz-, Teledaten-, Presserecht und das Recht am eigenen Bild. Der Kunde stellt Suchflow diesbezüglich von jeglichen Ansprüchen frei, die darauf beruhen, dass die aufgeführten Dienstleistungen Rechtsverstöße umfassen oder mit Rechten Dritter belastet sind, und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten. 9.3 Der Kunde ist verpflichtet, Suchflow zur Erbringung der vertraglichen Leistungen alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert auf relevante Umstände hinzuweisen, die Suchflow unbekannt sind. Es besteht jedoch keine Verpflichtung von Suchflow die Richtigkeit der vom Kunden angegebenen Informationen zu prüfen, z.B. hinsichtlich der Angaben über sein bestehendes EDV-System, beabsichtigte Hardware Umstellungen, -Erweiterungen oder weitere web- und hardwaretechnische Aspekte. 9.4 Im Rahmen der Mitwirkungspflicht hat der Kunde Suchflow grundsätzlich auch unmittelbaren Zugang zu den von Suchflow zu bearbeitenden Internetseiten, Content-Management-Systemen und/oder Shopsystemen zu gewähren. Sollte der Kunde die Bereitstellung dieser Zugangsdaten nicht wünschen, kann er die von Suchflow empfohlenen Änderungen auch selbst einpflegen. Eine Minderung des vom Kunden zu zahlenden Entgelts ist damit nicht verbunden. 9.5 Der Kunde hat Rügen wegen vermeintlich mangelhafter oder nicht fristgemäß erbrachter Dienstleistungen unverzüglich nach Erbringung bzw. nach Überschreiten des Fälligkeitszeitpunkts schriftlich mit einer ausführlichen Dokumentation und Begründung zu erheben. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Rüge, so gilt die Dienstleistung als genehmigt. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern. 10. Eigentumsrecht, Urheberschutz, Nutzungsrechte 10.1 Bei den von Suchflow erstellten Leistungen wie Texten, Programmierungen, Veröffentlichungen etc. handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke. Rechtsinhaberin ist Suchflow. Alle mit den erbrachten Leistungen von Suchflow zusammenhängenden urheberrechtlich geschützten einfachen Nutzungsrechte gehen nur insoweit auf den Kunden über, als der Zweck und die Dauer des Vertrages dies im räumlichen, zeitlichen und inhaltlichen Umfang erfordern. 10.2 Für die Nutzung von Leistungen von Suchflow, die über den ursprünglich vertraglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist – unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – die ausdrückliche Zustimmung von Suchflow erforderlich. Dafür steht Suchflow und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. 10.3 Die Nutzungsrechte gehen ferner erst dann auf den Kunden über, wenn dieser seiner gesamten Zahlungsverpflichtungen gegenüber Suchflow ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Eintritt des Zahlungsverzuges steht Suchflow insoweit ein Zurückbehaltungsrecht zu. Des weiteren sind sämtliche gelieferte Dienstleistungen und Waren bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Suchflow. 10.4 Der Kunde ist bis zum Übergang der Nutzungsrechte zur Nutzungsunterlassung verpflichtet. 10.5 Ausschließlich der Kunde ist für den Inhalt seiner Webpräsenzen (wie z.B. Webseite, Facebook-Profil, Portale usw.) verantwortlich. Für Software dritter Hersteller gelten deren Nutzungsbedingungen. Der Lizenzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem Kunden geschlossen. Sofern einer Übertragung der Nutzungsrechte auf den Kunden Drittschutzrechte entgegenstehen, hat Suchflow den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung zu benachrichtigen. Dieser hat sodann unverzüglich über die weitere Durchführung des Vertrages zu entscheiden. Ein Erwerb von Nutzungsrechten Dritter erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden. 11. Geheimhaltungs- und Aufbewahrungsverpflichtungen 11.1 Der Kunde hat alle ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge von Suchflow insbesondere Informationen über die verwendeten Techniken, Anwendungen, Prozesse zur Leistungserbringung sowie die allgemeine Vorgehensweise oder die Korrespondenz mit Suchflow streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus. Bei all diesen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen und Daten handelt es sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Sinne des § 17 UWG), deren Weitergabe an Dritte nicht erlaubt ist. Ein Verstoß kann Schadensersatzansprüche von Suchflow gegenüber dem Kunden begründen. Dies gilt ebenfalls über das Vertragsende hinaus. Als Schadensersatz-Pauschale wird ein Betrag in Höhe von 3 Monatsbeiträgen des Kunden vereinbart. Der Kunde kann nachweisen, dass Suchflow ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Suchflow ist berechtigt, einen höheren Schaden nachzuweisen und sodann gegenüber dem Kunden geltend zu machen. 11.2 Suchflow ist, sofern keine entgeltliche Archivierungsvereinbarung mit dem Kunden getroffen ist, nicht verpflichtet, die von ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten und gespeicherten Daten nach dessen Beendigung aufzubewahren und herauszugeben. 12. Datenschutz Suchflow verpflichtet sich zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des Datenschutzgesetzes. Suchflow ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Durchführung eines Auftrags selbst oder durch dritte Personen, derer sie sich zur Erfüllung von Dienstleistungen bedient, zu verarbeiten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden dürfen. Insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese anschließend öffentlich werden können. Suchflow übernimmt für Datenschutzverletzungen, die durch gewaltsamen oder illegalen Zugriff von Dritten verursacht werden, keine Haftung. 13. Nennung als Referenzkunde/Verlinkung Ist zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart, ist Suchflow berechtigt, den Kunden im Rahmen der Referenzwerbung zu nennen und – sofern Suchflow mit Arbeiten an der Website des Kunden betraut ist – auf der Website des Kunden einen Link zur Suchflow Website auf für den Kunden zumutbare Art und Weise einzubauen. Der Kunde kann dieser Nennung und/oder der Verlinkung jederzeit widersprechen. 14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel 14.1 Auf die vorliegenden Bestimmungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der ausschließliche Gerichtsstand Zwickau. 14.2 Suchflow behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen. Die jeweils aktuelle Version der AGB ist unter https://www.suchflow.de/agb einsehbar. Der Kunde, in dessen laufendes Vertragsverhältnis die AGB bereits eingeführt sind, wird von Suchflow über die Änderung der AGB informiert z.B. in seinem persönlichen Bereich des Suchflow Kundenmenüs oder per E-Mail. Sollte der Kunde in einem solchen Fall den Änderungen nicht innerhalb eines Monats widersprechen, gelten die AGB in ihrer veränderten Fassung als vom Kunden zur Kenntnis genommen und genehmigt. Im Falle des Widerspruchs des Kunden gelten die ursprünglichen AGB weiter. Auf sein Widerspruchsrecht wird der Kunde mit der Änderungsmitteilung noch einmal gesondert hingewiesen. 14.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.